Gedanken zur Problematik der Adoption von Kindern aus dem Ausland Allgemeine Informationen

28 March 2017

Gedanken zur Problematik der Adoption von Kindern aus dem Ausland

Allgemeine Informationen

Es gibt viele Dinge, die zu berücksichtigen sind, wenn es um das Thema Adoption geht.

In den westlichen Industriegesellschaften gibt es eine ständig steigende Zahl von kinderlosen Paaren. Viele von ihnen möchten Adoptiveltern werden. Auch wenn ihrem Wunsch nach einem Kind großes Verständnis entgegengebracht wird, besteht für sie in diesen Ländern wenig Aussicht auf die Adoption eines Kindes.

In anderen Ländern dagegen besteht Kinderreichtum. Aber, aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse, fehlender Sozialstrukturen, der Stigmatisierung der nichtehelichen Geburt oder des Zerfalls der Großfamilie, ist die Versorgung der Kinder durch ihre leiblichen Eltern häufig nicht möglich. Sie werden in Heimen abgegeben oder ausgesetzt.

Die Länder bemühen sich in zunehmendem Maße selbst - oder gefördert durch ausländische Hilfsprogramme -, diesem Notstand abzuhelfen. Sie entsprechen damit der Empfehlung der Vereinten Nationen. In der "UN-Konvention über die Rechte des Kindes" wird dessen Grundrecht auf das Aufwachsen in seiner Familie und, falls das nicht möglich ist, auf die Versorgung in einer Familie im eigenen Land betont. Die Auslandsadoption als Jugendhilfemaßnahme ist nur dort zu verantworten, wo sie für das Kind eine positive Langzeitperspektive bietet und es keine Alternative zum Verbleib im Heimatland gibt.

Gesunde Säuglinge und Kleinkinder finden neue Familien überwiegend in dem Land, in dem sie geboren wurden. Dagegen bedürfen insbesondere ältere Kinder und Kinder, die z.B. wegen einer dunklen Hautfarbe oder wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung benachteiligt sind, der Vermittlung ins Ausland. Bietet sich die Auslandsadoption als einzige Lebenschance für das Kind, kann an eine Vermittlung zu Bewerbern gedacht werden, die bereit sind, sich den hohen Anforderungen eines solchen Schrittes zu stellen.

Stiefkind-/Verwandtenadoption

Bei einer Stiefkind- oder Verwandtenadoption handelt es sich um die Aufnahme eines bekannten Kindes, welches nicht in seiner Herkunftsfamilie bleiben kann. Bei der aufnehmenden Familie gilt es Verständnis dafür zu erwecken, dass die Adoption für das Kind trotz des familiären Bezuges eine Trennung von seinen bisherigen Lebensbezügen und auch von seiner Ursprungsfamilie darstellt. Es gilt mit den Bewerbern zu klären, wie die Bezüge zur Ursprungsfamilie bzw. zur Geschichte des Kindes aufrecht erhalten werden können. Gerade in der Integrationsphase ist ein hohes Engagement der Adoptiveltern erforderlich, da sich das Kind in neue Lebensbezüge eingewöhnen muss. Die Bereitschaft, Unterstützung einer Fachstelle anzunehmen, ist erforderlich.

Fremdadoption

Die Aufnahme des Kindes durch eine ausländische Adoptivfamilie ist ein schicksalhafter Eingriff in sein Leben. Seine bisherigen und seine zukünftigen Lebensbezüge gilt es zu verbinden. Dies bedeutet für die Adoptiveltern u.a. auch, sich Kenntnisse über das Herkunftsland des Kindes zu verschaffen. Je mehr sie diesbezüglich wissen, desto besser werden sie einmal in der Lage sein, Fragen des Kindes zu beantworten, wenn es sich mit seiner Herkunft auseinandersetzt oder Krisensituationen zu bewältigen sind.

Die Adoption eines ausländischen Kindes stellt sehr hohe Anforderungen an die Risikobereitschaft, die Erziehungsfähigkeit und die Flexibilität der Adoptionsbewerber. Sie setzt eine enge Zusammenarbeit der Adoptiveltern mit der örtlich zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes voraus. Insbesondere während der Integrationsphase des Kindes in seiner neuen Umgebung, sollte die Adoptivfamilie fachliche Begleitung annehmen.

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