Scheidung hebt Adoption nicht automatisch auf
2 June 2010
Scheidung hebt Adoption nicht automatisch auf
Köln (dpa/tmn) - Eine Scheidung ist kein genereller Grund dafür, eine Adoption aufzuheben. Das gelte selbst dann, wenn durch die Scheidung der Kontakt des Kindes zu seinem Adoptivelternteil beendet wird.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor (Az.: 16 WX 227/08), wie die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin mitteilen. Eine Adoption werden nur dann aufgehoben, wenn es dem Kindeswohl dient.
Im verhandelten Fall trennten sich die leiblichen, nicht-verheirateten Eltern eines inzwischen zwölfjährigen Jungen schon vor seiner Geburt. 1999 wurde er vom Ehemann seiner Mutter adoptiert, ein Jahr später trennten sich die Eheleute. Die Mutter bekam das Sorgerecht für ihre zwei Kinder. Auf ihren Antrag hin hob das Amtsgericht Köln das Adoptionsverhältnis zwischen ihrem Sohn und dem Ex-Mann auf.
Das OLG bestätigte diese Entscheidung. Zwar stelle eine Scheidung der Eltern keinen ausreichenden Grund zur Aufhebung der Adoption dar. Allerdings müsse im Mittelpunkt der Entscheidung das Wohl des Kindes stehen. Das Verhältnis des Kindes zu seinem Stiefvater sei stark belastet und unter anderem durch Gewalt geprägt. Mit einer positiven Veränderung der Beziehung zwischen Adoptivsohn und -vater sei nicht zu rechnen, so die Richter.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor (Az.: 16 WX 227/08), wie die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin mitteilen. Eine Adoption werden nur dann aufgehoben, wenn es dem Kindeswohl dient.
Im verhandelten Fall trennten sich die leiblichen, nicht-verheirateten Eltern eines inzwischen zwölfjährigen Jungen schon vor seiner Geburt. 1999 wurde er vom Ehemann seiner Mutter adoptiert, ein Jahr später trennten sich die Eheleute. Die Mutter bekam das Sorgerecht für ihre zwei Kinder. Auf ihren Antrag hin hob das Amtsgericht Köln das Adoptionsverhältnis zwischen ihrem Sohn und dem Ex-Mann auf.
Das OLG bestätigte diese Entscheidung. Zwar stelle eine Scheidung der Eltern keinen ausreichenden Grund zur Aufhebung der Adoption dar. Allerdings müsse im Mittelpunkt der Entscheidung das Wohl des Kindes stehen. Das Verhältnis des Kindes zu seinem Stiefvater sei stark belastet und unter anderem durch Gewalt geprägt. Mit einer positiven Veränderung der Beziehung zwischen Adoptivsohn und -vater sei nicht zu rechnen, so die Richter.