Kinderhandel? Aussage steht gegen Aussage

1 July 2010

SCHWEINFURT

Kinderhandel? Aussage steht gegen Aussage

Gericht rügt Blauäugigkeit der Pflegemutter

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Am Landgericht hat am Donnerstag eine mit Spannung erwartete Berufsverhandlung begonnen, die nicht nur strafrechtliche Bedeutung hat, sondern auch ein Politikum ist. Verantworten müssen sich eine ehemals in Hammelburg lebende gebürtige Rumänin und ihre Tochter. Der Hauptvorwurf: Kinderhandel. Des Weiteren stehen Betrugsvorwürfe in Zusammenhang mit Spendengeldern im Raum.

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte die 58-Jährige wegen versuchten Kinderhandels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Ihrer 29-jährigen Tochter wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das Adoptionsvermittlungsgesetz eine Geldbuße von 120 Euro auferlegt. Beide hatten Berufung eingelegt. Der Staatsanwaltschaft war das Urteil zu milde. Sie hatte für die 58-Jährige auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung plädiert und sah auch ihre Tochter des Kinderhandels schuldig.

Laut Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen war unter der Federführung der 58-jährigen Angeklagten, die in Rumänien ein Kinderheim leitet, Ende 2006 ein rumänisches Baby an eine Pflegefamilie in den Landkreis Bad Kissingen vermittelt worden. Nach Ablauf einer von den leiblichen Eltern genehmigten Pflegschaft hätte die Pflegemutter ihrer Aussage nach das Kind adoptieren wollen. Dies ist rechtlich aber gar nicht möglich.

Die 58-Jährige bestritt auch in zweiter Instanz, dass je eine Adoption im Raum gestanden habe. „Es ging nur um einen sechsmonatigen Aufenthalt zur Pflege.“ Sie bezeichnete es im Nachhinein als großen Fehler, den Kontakt zwischen der Pflegemutter und der leiblichen Mutter hergestellt und Gespräche gedolmetscht zu haben. „Wenn ich gewusst hätte, was da auf mich zukommt . . .“

Die Pflegemutter kümmert sich seit dreieinhalb Jahren um ein Kind, das in Deutschland keinerlei rechtlichen Status hat und dessen weiteres Schicksal ungeklärt ist. Sie sagte als Zeugin, die angeklagte 58-Jährige sei über den Wunsch nach einer Adoption spätestens während des gemeinsamen Aufenthalts in Rumänien informiert gewesen. „Die Adoption war ja mein Hauptanliegen.“ Somit steht Aussage gegen Aussage.

Der Fall hat politische Brisanz, wovon auch die Anwesenheit eines rumänischen Journalisten und eines rumänischen Behördenvertreters zeugte. Von Seiten der Richterin und der Verteidigung musste sich die Pflegemutter Vorhaltungen gefallen lassen, sie habe extrem blauäugig gehandelt und sich ohne kritisches Hinterfragen auf die Dienste der 58-jährigen Rumänin verlassen.

Die Pflegemutter, die drei leibliche Kinder hat, bestritt vehement, die Rumänin benutzt zu haben, um unbedingt an ein Adoptivkind zu kommen. Gleichzeitig ließ sie durchblicken, dass es ihr großer Wunsch sei, das inzwischen fast vierjährige Kind behalten zu können. Zu den leiblichen Eltern gebe es seit Monaten keinen Kontakt mehr. „Auf meine Briefe kommt keine Antwort.“

Die leiblichen Eltern sollen am zweiten Verhandlungstag gehört werden. Ob sie aus Rumänien anreisen werden, war am Donnerstag noch unklar.

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