Verfahren vor Landgericht eingestellt: Emsländerin ohne Glück bei Adoption

www.noz.de
23 February 2013

Falsche Geburtsurkunde

Verfahren vor Landgericht eingestellt: Emsländerin ohne Glück bei Adoption

Osnabrück. Ist es eine legale Adoption oder ist es Kinderhandel gewesen? Mit dieser schwerwiegenden Frage hatten sich die Richter am Landgericht Osnabrück zu beschäftigen. Angeklagt waren ein 71-jähriger Unternehmensberater sowie seine 46-jährige Ehefrau.

Eingestellt wurde ein Verfahren in Sachen Kinderhandel. Foto: Archiv

Die Frau ist chinesischer Herkunft und seit einigen Jahren mit dem Geschäftsmann verheiratet. Der Wunsch nach einem Kind blieb den beiden unerfüllt, sodass sich die Frau 2007 in ihrer ehemaligen Heimat nach einem Adoptivkind umschaute.

Ende Oktober 2007 hatte sie damit Erfolg, und in der Geburtseinrichtung einer chinesischen Provinz wurden ihr die Papiere für die Adoption eines soeben geborenen Mädchens ausgestellt. Dabei ereignete sich jedoch ein folgenschwerer Fehler: In der Geburtsurkunde wurde sie als biologische Mutter des Kindes angegeben.

Als die Frau im Mai 2008 bei der Deutschen Botschaft in Peking einen Pass für das Kind beantragte, war ein DNA-Test zum Nachweis der Elternschaft verlangt worden. Daraufhin hatte die Angeklagte die Unrichtigkeit der Urkunde zugegeben, der Antrag war abgelehnt worden.

Im Jahr darauf hatte die Angeklagte beim Amtsgericht in Lingen erfolgreich einen Adoptionsantrag für das Mädchen gestellt. Allerdings machte sie auch dort einen schwerwiegenden Fehler: Im Wissen um die Wahrheitswidrigkeit der ersten Geburtsurkunde, die inzwischen bei den chinesischen Behörden abhandengekommen war, hatte sie sich eine neue ausstellen lassen. Diese enthielt die unkorrekte Angabe, dass die biologischen Eltern des Kindes unbekannt seien.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat inzwischen deswegen die Rechtmäßigkeit des in Lingen erfolgten Adoptionsverfahrens bestritten.

Falschbeurkundung

Die Angeklagte wurde im September 2012 vom Amtsgericht Lingen wegen mittelbarer Falschbeurkundung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Ihr Ehemann wurde freigesprochen.

In der Berufungsverhandlung vor der 14. Kleinen Strafkammer in Osnabrück wurde dieses Urteil fallen gelassen und das Verfahren ohne Auflagen eingestellt.

Die Kammer sah keinerlei Anzeichen für kriminelle Machenschaften und betonte „den moralischen Hintergrund“ der Angeklagten, das kleine Mädchen vor einer ungewissen Zukunft in einem Heim bewahren zu wollen.

Trotz Intervention des Ehepaars beim damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und bei Bundeskanzlerin Angela Merkel ist die Deutsche Botschaft in Peking bei ihrer ablehnenden Haltung bezüglich der Ausstellung eines Passes für das Kind geblieben.

Anders die chinesischen Behörden. „Das inzwischen fünf Jahre alte Mädchen lebt bei der Mutter meiner Mandantin. Seitens der dortigen Behörden wird keinerlei Druck auf sie ausgeübt“, erklärte der Rechtsanwalt der Angeklagten.